151 Jahre Maiß-Verlag
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  • A. Allgemeine Hinweise
  • 1. Ziel der dienstlichen Beurteilung
  • 2. Beurteilungsmerkmale, Beurteilungsmaßstab und Bewertung
  • 2.1 Maßstab: Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit
  • 2.2 Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale
  • 2.3 Beurteilungsgrundlagen
  • 2.4 Unterrichtsbesuche
  • 2.5 Gesamtergebnis
  • 2.6 Verwendungseignung
  • 3. Teilzeitbeschäftigte
  • 4. Schwerbehinderte
  • 5. Beurteilungszeitraum und Ausnahmen
  • 5.1 Beurlaubung
  • 5.2 Ausscheiden von Schulleitern bzw. Schulleiterinnen
  • 6. Information der Lehrkräfte
  • 7. Datenschutz
  • B. Beurteilungsverfahren
  • 1. Zu beurteilender Personenkreis
  • 1.1
  • 1.2 Nachholung der periodischen Beurteilung
  • 1.3
  • 2. Durchführung der dienstlichen Beurteilung
  • 2.1 Grund- und Mittelschulen
  • 2.2 Förderschule
  • 2.3 Beteiligung der Personalvertretung
  • 2.4 Formulare
  • 2.5 Regelungen zur Beurteilung von bestimmten beurlaubten, abgeordneten oder zur Dienstleistung an eine mit nicht-unterrichtlichen Aufgaben befasste Stelle zugewiesenen Lehrkräften (Abschnitt C Nrn. 1 bis 6)
  • 2.6 Verwendung im Schulaufsichtsdienst
  • C. Abschließende Hinweise
  • 1. Abschluss der dienstlichen Beurteilungen
  • 2. Sonstige Hinweise

Rechtstexte

Periodische Beurteilung 2018 für Lehrkräfte an Grundschulen, an Mittelschulen, an Förderschulen und Schulen für Kranke

Periodische Beurteilung 2018 für Lehrkräfte an Grundschulen, an Mittelschulen, an Förderschulen und Schulen für Kranke

Anlage: KMS vom 31.5.2016

KMS vom 21. Dezember 2017 Nr. III.5 – 5 P 7010.2.2-4b.140 433

Gemäß den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung für staatliche Lehrkräfte an Schulen in Bayern, KMBek vom 7. September 2011, KWMBl S. 306, in der Fassung der KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl S. 121 – Beurteilungsrichtlinien – sind zum Ende des Beurteilungszeitraums 2018 dienstliche Beurteilungen zu erstellen für alle Lehrkräfte (der Begriff „Lehrkräfte“ beinhaltet in diesem Sinne Lehrkräfte (auch mit Funktion), Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte, es sei denn, aus dem Text ergibt sich ausdrücklich etwas anderes) an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke. Im Folgenden wird der Begriff Förderschulen regelmäßig für die beiden letztgenannten Schularten verwendet. 

Zu den neuen Beurteilungsrichtlinien wurden bereits mit KMS vom 31.05.2016, Nr. III.5 – BP 7010.2.2-4b.58250, Hinweise und Erläuterungen an die Regierungen, die Staatlichen Schulämter, die Grund- und Mittelschulen sowie die Förderschulen gegeben. Diese allgemeinen Hinweise gelten ausdrücklich weiter und werden nachfolgend lediglich ergänzt. Nicht gekennzeichnete Zitate beziehen sich auf die Beurteilungsrichtlinien. 

A. Allgemeine Hinweise

1. Ziel der dienstlichen Beurteilung