Rechtstexte
Rahmenrichtlinien für Schulgottesdienste der Kirche
Rahmenrichtlinien für Schulgottesdienste der Kirche
Erzbischöfliches Ordinariat München Ressort Bildung Abteilung Religionsunterricht an Grund-, Mittel- und Förderschulen
November 2016
Gemäß BaySchO § 27 Abs. 1 (vom 01.07.2016) sind Schulgebet, Schulgottesdienst und Schulandacht Möglichkeiten wie die Schule die Erziehungsberechtigten bei der religiösen Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist zu ermöglichen und zu fördern. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, die religiösen Empfindungen aller zu achten.
1. Rechtliche Ausführungsbestimmungen
Auszug aus: KMS vom 21.10.2009 (Nr.VI.2-5 S 4402.1/6/5). Nähere Ausführungen zu den Schulgottesdiensten in KMBek vom 21.04.1978 (Nr. III A 8 – 4/50 361), KWMBl I Nr. 8/1978 S. 116
Veranstaltung von Kirche und Schule
- Schulgottesdienste sind sowohl kirchliche als auch schulische Veranstaltungen; sie unterliegen somit der Schulaufsicht und sind von der Schülerunfallversicherung abgedeckt.
Teilnahme an Schulgottesdiensten
- Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den…