151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Bildungsauftrag der Jugendarbeit
  • 2. Gleiche Menschen – gleiche Ziele
  • Praxis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
  • Rahmenvereinbarung
  • Anlage Rahmenvereinbarung Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
  • 1. Präambel
  • 2. Bildung in der Jugendarbeit
  • 3. Formen der Zusammenarbeit
  • 4. Zusammenarbeit bei der Umsetzung von offenen Ganztagsschulen
  • 5. Weitere Verabredungen
  • Mustervereinbarung 1
  • Mustervereinbarung 2

Rechtstexte

Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit

Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit

Herr Staatsminister Schneider und die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings, Frau Kobriger, haben am 20. Juni 2007 eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit unterzeichnet. Der Text der Rahmenvereinbarung sowie von zwei Mustervereinbarungen befinden sich in der Anlage dieser Bekanntmachung.

Die Rahmenvereinbarung fußt auf zwei Merkmalen der Jugendarbeit, die die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und ergänzen können.

1. Bildungsauftrag der Jugendarbeit

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII schreibt in § 11 der Jugendarbeit einen eigenständigen Bildungsauftrag zu. Schwerpunkte der Bildungsarbeit liegen neben der Werteorientierung (nach Verbänden mit unterschiedlichen Schwerpunkten), einer Freizeit-, Medien- und Umwelterziehung vor allem in der Ausbildung und Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen.

Diesen Bildungsauftrag erfüllt die Jugendarbeit vor allem in eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen der Jugendverbände oder…