Rechtstexte
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
Herr Staatsminister Schneider und die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings, Frau Kobriger, haben am 20. Juni 2007 eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit unterzeichnet. Der Text der Rahmenvereinbarung sowie von zwei Mustervereinbarungen befinden sich in der Anlage dieser Bekanntmachung.
Die Rahmenvereinbarung fußt auf zwei Merkmalen der Jugendarbeit, die die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und ergänzen können.
1. Bildungsauftrag der Jugendarbeit
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII schreibt in § 11 der Jugendarbeit einen eigenständigen Bildungsauftrag zu. Schwerpunkte der Bildungsarbeit liegen neben der Werteorientierung (nach Verbänden mit unterschiedlichen Schwerpunkten), einer Freizeit-, Medien- und Umwelterziehung vor allem in der Ausbildung und Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen.
Diesen Bildungsauftrag erfüllt die Jugendarbeit vor allem in eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen der Jugendverbände oder…