151 Jahre Maiß-Verlag
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  • B. Hinweise im Einzelnen
    • 1. Begrifflichkeiten / Abgrenzungen
    • 2. Feststellen des Zuwendungsempfängers
    • 3. Dienstpflichten und strafrechtliche Sanktionen
    • 4. Schulrechtliche Vorgaben
    • 5. Einzelthemen
  • C. Anlagen

Rechtstexte

Rechtliche Hinweise zur Annahme von Zuwendungen, insbesondere Spenden und Sponsoringleistungen, an Schulen

Rechtliche Hinweise zur Annahme von Zuwendungen, insbesondere Spenden und Sponsoringleistungen, an Schulen

KMS vom 8. Februar 2018 Nr. II.5- M2102-1b.74525

Anlagen: Abdrucke einschlägiger Schreiben des Staatsministeriums und Auszug VV-BeamtR [nicht aufgenommen]

Anlässlich wiederkehrender Anfragen zum Umgang mit Spenden und Sponsoringleistungen an Schulen sieht sich das Staatsministerium veranlasst, allgemeine Hinweise zu geben und die Inhalte der bisherigen Schreiben zu diesem Thema zusammenfassend darzustellen. Die Hinweise können angesichts der Vielgestaltigkeit möglicher Fallkonstellationen nicht abschließend sein. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Annahme von Zuwendungen und der Durchführung von Sponsoringmaßnahmen ist eine Ermessensentscheidung, die aufgrund einer Gesamtbetrachtung und -abwägung der im konkreten Einzelfall vorliegenden Umstände zu treffen ist. Bereits geringfügige Änderungen des zugrundeliegenden Sachverhalts können eine abweichende Bewertung erforderlich machen. Das Staatsministerium wird auch künftig zu aktuellen Fallkonstellationen, von denen es Kenntnis erlangt, Stellung nehmen, wenn es geboten erscheint.

A. Inhaltsverzeichnis

1. Begrifflichkeiten / Abgrenzungen

2. Feststellen des Zuwendungsempfängers

3. Dienstpflichten und strafrechtliche Sanktionen

3.1 Vorschriften des Beamtenrechts und Tarifrechts

3.2 Erlaubnisnormen für die Annahme von Zuwendungen

4. Schulrechtliche Vorgaben

4.1 Grundsatz

4.2 Schulsponsoring

4.3 Verteilung von Druckschriften und Plakaten

4.4 Beteiligung von Schulen an Spendenaufrufen

5. Einzelthemen

5.1 Schulfotografie

5.2 Freiplätze und Vergünstigungen

5.3 Reisekosten

5.4 Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen externer Anbieter

B. Hinweise im Einzelnen

1. Begrifflichkeiten / Abgrenzungen

Sponsoring ist die Zuwendung von Geld bzw. geldwerten Sach- oder Dienstleistungen durch eine juristische oder natürliche Person mit wirtschaftlichen Interessen, die neben dem Motiv der Förderung der öffentlichen Einrichtung auch andere Interessen verfolgt. Der zuwendenden Person kommt es auf ihre Profilierung in der Öffentlichkeit über das unterstützte Vorhaben an (Imagegewinn, kommunikativer Nutzen).

Unter Werbung sind Zuwendungen von Unternehmen oder unternehmerisch orientierten Privatpersonen für die Verbreitung ihrer Werbebotschaften durch die öffentliche Verwaltung zu…