Rechtstexte
Rechtsschutz für Mitglieder des Elternbeirates
Rechtsschutz für Mitglieder des Elternbeirates
KMS vom 17. 8. 1982 Nr. III A 8 - 4/20 266
Der Elternbeirat ist Teil der Schule. Meinungsverschiedenheiten zwischen Klassenelternsprechern bzw. Elternbeirat und einzelnen Lehrkräften einer Schule sollten daher zunächst in Gesprächen erörtert werden. Selbstverständlich können solche Fragen aber auch mit der Schulleitung oder ggf. mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt besprochen werden. Durch die Gliederung der Schulämter in einen Bereich für fachliche Fragen und einen für rechtliche Fragen ist hier im Rahmen der Zuständigkeit auch die Erörterung schwierigerer Rechtsfragen möglich. Aufgrund der…