Rechtstexte
Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen
Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen
KMBek vom 19. April 2010 (KWMBl. S. 150)
Für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen gelten folgende Regelungen:
1. Allgemeines
In den Bereichen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege ist es möglich, eine kombinierte Ausbildung durchzuführen. Dabei kooperieren Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege mit Fachhochschulen, die im Bereich Pflege ausbildungsintegrierende duale Bachelorstudiengänge anbieten.
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