151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Allgemeines
  • 2. Anzuwendende Bestimmungen
  • 3. Aufnahmevoraussetzungen
  • 4. Unterrichtserteilung
  • 5. Anrechnung des Unterrichts auf Studieninhalte
  • 6. Klassenbildung
  • 7. Leistungsnachweise
  • 8. Wiederholen der Jahrgangsstufe
  • 9. Beendigung der Teilnahme an der kombinierten Ausbildung Berufsfachschule und Bachelorstudiengang
  • 10. Staatliche Abschlussprüfung
  • 11. Zeugnisse und Abschlüsse
  • 12. Schulaufsicht
  • 13. Inkrafttreten

Rechtstexte

Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen

Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen

KMBek vom 19. April 2010 (KWMBl. S. 150)

Für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen gelten folgende Regelungen:

1. Allgemeines

In den Bereichen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege ist es möglich, eine kombinierte Ausbildung durchzuführen. Dabei kooperieren Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege mit Fachhochschulen, die im Bereich Pflege ausbildungsintegrierende duale Bachelorstudiengänge anbieten.