151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Zweck der Zuwendung
  • 2. Gegenstand der Förderung
  • 3. Zuwendungsempfänger
  • 4. Zuwendungsvoraussetzungen
  • 5. Art und Umfang der Zuwendung
  • 6. Mehrfachförderung
  • 7. Antragsverfahren
  • 8. Bewilligungsverfahren
  • 9. Bewilligungszeitraum
  • 10. Auszahlungsverfahren
  • 11. Verwendungsnachweisverfahren
  • 12. Sonstiges
  • 13. Inkrafttreten
  • Anlage

Rechtstexte

Richtlinie zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung

Richtlinie zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung

(Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 3. April 2009 (AllMBl  S. 155)

 2179-A

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 Bayerische Haushaltsordnung – BayHO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen für das Mittagessen bedürftiger Schüler und Schülerinnen an Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1. Zweck der Zuwendung

Ziel ist es, Schülern und Schülerinnen aus finanziell bedürftigen Familien durch eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Landes und der Kommunen die Teilnahme an der bestehenden Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I und Grundschulen mit Mittagsbetreuung zu ermöglichen.