151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Zweck der Zuwendung
  • 2. Gegenstand der Förderung
  • 3. Zuwendungsempfänger
  • 4. Zuwendungsvoraussetzungen
  • 5. Art und Umfang der Zuwendung
  • 5.1 Art der Förderung
  • 5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben
  • 5.3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
  • 5.4 Höhe der Förderung
  • 5.5 Mehrfachförderung
  • 5.6 Zweckbindungsfrist
  • 6. Antragsverfahren
  • 6.1 Antragstellung
  • 6.2 Auszahlung
  • 6.3 Verwendungsnachweis
  • 7. Hinweise
  • 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rechtstexte

Richtlinie zur Förderung von Schülerunternehmen für eine gesundheitsförderliche Schulverpflegung

Richtlinie zur Förderung von Schülerunternehmen für eine gesundheitsförderliche Schulverpflegung

7800-L

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. Dezember 2017 (AllMBl 2017 S. 558)

1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Gründung oder Erweiterung von Schülerunternehmen als Schulprojekte für eine gesundheitsförderliche Schulverpflegung. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. 3Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO). 4Es gelten deshalb die Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) zu diesen Artikeln und die jeweils anzuwendenden Allgemeinen Nebenstimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), soweit in dieser Richtlinie und im Zuwendungsbescheid nicht etwas anderes bestimmt ist. 5Nr. 1.4 ANBest-P wird nicht angewendet.

1. Zweck der Zuwendung

1Durch diese Förderung sollen in möglichst vielen bayerischen Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 Schülerunternehmen gegründet oder ausgebaut werden, die in Eigeninitiative eine gesundheitsförderliche Verpflegung für ihre Mitschüler anbieten. 2Damit soll die Entwicklung und der Erhalt eines gesundheitsfördernden Lebensstils an Bayerns Schulen unterstützt werden.