Rechtstexte
Richtlinien für die Förderung der sportlichen Betreuung behinderter Schüler in Bayern
Richtlinien für die Förderung der sportlichen Betreuung behinderter Schüler in Bayern
KMBek vom 1. April 2005 (KWMBl I 2005 S. 119)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen staatliche Leistungen für die Förderung der sportlichen Betreuung behinderter Schüler in Bayern. Die nachfolgenden Richtlinien treten an die Stelle der VV zu Art. 44 BayHO.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.