151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Grundlagen
  • 2. Aufgaben und Ziele der Umweltbildung
  • 3. Themenbereiche der Umweltbildung
  • 4. Instrumentarien der Umweltbildung
  • 5. Rahmenbedingungen schulischer Umweltbildung
  • 6. Inkrafttreten

Rechtstexte

Richtlinien für die Umweltbildung an den bayerischen Schulen

Richtlinien für die Umweltbildung an den bayerischen Schulen

KMBek vom 22. Januar 2003 (KWMBl. I 2003 S. 61)

Art. 131 Abs. 2 Bayerische Verfassung

Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.

1. Grundlagen

Leitziel:
Nachhaltige Entwicklung

 

Umweltbildung hat in Bayern eine lange Tradition. Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt gehört seit 1984 zu den obersten Bildungszielen der Bayerischen Verfassung. Seit 1990 sind die Richtlinien für die Umwelterziehung an den bayerischen Schulen in Kraft. Durch die Agenda 21, die bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro entwickelt und 2002 in Johannesburg bekräftigt wurde, erhielt die Umweltbildung eine neue…