151 Jahre Maiß-Verlag
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Rechtstexte

Schulbauverordnung

Schulbauverordnung

Verordnung über den Bau (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

VO vom 30. Dezember 1994 (GVBl 1995 S. 61), zuletzt geändert am 17. August 2012 (GVBl S. 443)

Auf Grund von Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1994 (GVBl S. 689, ber. S. 1024, BayRS 2230-1-1-K), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:

§ 1

1Maßstab für die Gestaltung und Ausstattung von Schulanlagen sind die Anforderungen an die Schule als eine Stätte des Unterrichts und der Erziehung. 2Es muss ein einwandfreier Schulbetrieb in Übereinstimmung mit den Zielen der staatlichen Schulorganisation gewährleistet sein.

(2)

abbb