151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Rahmenkonzept für den Schulbetrieb ab September 2020
  • 2. Betreuung und Förderung: „Brückenangebote 2020“

Rechtstexte

Schulbetrieb ab September 2020 und „Brückenangebote 2020“

Schulbetrieb ab September 2020 und „Brückenangebote 2020“

KMS vom 23. Juni 2020 Nr. ZS.3-BS4363.0/169/1

Mehr als ein Vierteljahr ist vergangen, seit wir die Schulen in Bayern kurzfristig schließen mussten, um die damals rasante Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Wir alle können uns – dies ist meine feste Überzeugung – glücklich schätzen, dass uns dies mit vereinten Kräften gelungen ist. Dazu hat auch das verantwortungsvolle Handeln der bayerischen Schulen einen großen Beitrag geleistet.

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern hat es in den vergangenen Wochen ermöglicht, den Unterrichtsbetrieb an unseren Schulen schrittweise wieder aufzunehmen, wenn auch unter strengen Hygieneauflagen. Ich weiß um die enorme Arbeitsbelastung, die damit für Sie verbunden war und ist. Den Dank an Sie als Verantwortliche vor Ort, die Sie die einzelnen Schritte mit großer Umsicht und Kompetenz gestaltet und begleitet haben, kann ich daher gar nicht oft genug wiederholen.

Bayern wird den behutsamen Kurs bei den „Corona-Lockerungen“ auch in den kommenden Wochen fortsetzen. Bis zu den Sommerferien gilt daher weiterhin, dass die Klassen in aller Regel in geteilten Gruppen unterrichtet werden, um in den Klassenräumen den nach wie vor vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können.

Es ist zu erwarten, dass der weitere Verlauf des Infektionsgeschehens es ermöglicht, zum kommenden Schuljahr auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m im Unterricht zu verzichten. Damit würde wieder mehr Normalität im Schulbetrieb einkehren. Gleichzeitig sind noch immer große Anstrengungen nötig, um die Lern- bzw. Kenntnislücken, die durch die coronabedingten Einschränkungen entstanden sind, abzubauen.

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Planungen für das kommende Schuljahr 2020/21 sowie zu den Betreuungs- und Förderprogrammen für Schülerinnen und Schüler in den nächsten Monaten geben. Dabei bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich in diesem Rahmen einige Punkte nur anreißen kann. Weitere Informationen erhalten Sie wie gewohnt mit eigenen Schreiben aus den Schulabteilungen.

1. Rahmenkonzept für den Schulbetrieb ab September 2020

Auch für das neue Schuljahr 2020/21 ist es unser Ziel, eine Gesundheitsgefährdung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und sonstigem schulischen Personal zu minimieren. Daneben müssen aber auch die Voraussetzungen dafür gegeben sein, dass die Schulen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag bestmöglich nachkommen können. Ein möglichst kontinuierlicher Präsenzunterricht ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.

Der Ministerrat hat daher in seiner heutigen…