151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Schulische Veranstaltungen – Aufsichtspflicht

Schulische Veranstaltungen – Aufsichtspflicht

Zum KMS vom 5.3.2008 Nr. II.1-5 K 7400 - 3.11051 

KMS vom 25. Juni 2008 Nr. II.1-5 S 4430-6.60244 o.V.

Aufgrund entsprechender Anfragen zur Aufsichtspflicht bei schulischen Veranstaltungen im Bezug auf das oben genannte KMS dürfen wir Folgendes ergänzen: 

Die jeweiligen Schulordnungen regeln die Aufsichtspflicht der Schule während des Unterrichts und während sonstiger schulischer Veranstaltungen einschließlich einer angemessenen Zeit vor deren Beginn und nach deren Beendigung. 

Die Entscheidung, ob eine schulische Veranstaltung stattfinden soll, wie sie im Einzelnen ausgestaltet wird, ob sie verbindlich ist oder nicht usw. ist nach Abwägung aller Umstände nach pädagogischem Ermessen vom Schulleiter zu treffen. Grundvoraussetzung ist ein Bezug zu den Aufgaben Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und…