151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Schulmilch

Schulmilch

KMBek vom 9. Juni 1986 (KMBl I S. 241)

  1. Nach den Schulordnungen ist während der Pausen nur der Verkauf von einfachen Speisen und alkoholfreien Getränken erlaubt. Die Einzelheiten regelt der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulforum, an Grundschulen im Benehmen mit dem Elternbeirat. Es wird empfohlen, dabei das Angebot von Milch in Anbetracht ihres allgemein anerkannten Gesundheitswertes, vor allem für Kinder und Jugendliche, besonders zu fördern. Dies ist auch bei der Entscheidung über die Aufstellung von Warenautomaten zu beachten.
  2. Die Bekanntmachung über Schulmilchspeisung vom 5. August…