Rechtstexte
Sicherheit im Sportunterricht
Sicherheit im Sportunterricht
KMBek vom 8. April 2003 (KWMBl I 2003 S. 202)
Vorbemerkung
Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schüler; als einziges Bewegungsfach im schulischen Fächerkanon bringt das Fach Sport jedoch ein höheres Unfallrisiko mit sich. Dies macht Maßnahmen technischer, organisatorischer und verhaltensbedingter Art zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz unverzichtbar. Nur so kann eine langfristige Bindung der Schüler an gesundheitsrelevante sportliche Aktivitäten und die Ausbildung von Sicherheitskompetenzen gelingen, die über das sportliche Handeln hinaus für alle Lebensbereiche hilfreich sind. Für die unterrichtende Lehrkraft gehen damit ganz besondere Anforderungen einher: Sie muss mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. der Sportbereiche vertraut sein und bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Eltern und Schüler sind in geeigneter Weise (z. B. durch Sportelternabende) über sicherheitsrelevante Belange des Sportunterrichts zu informieren.
1. Sportstätten und Geräte
Zur Benutzung vorgesehene Sportstätten, Einrichtungen und Geräte sind vor Verwendung einer Sicht- bzw. Funktionsprüfung zu unterziehen; dabei gilt es, spezifische Besonderheiten einzelner Sportarten mit zu bedenken und mögliche Gefahrenquellen durch geeignete Maßnahmen auszuschalten. Besonders ist darauf zu achten, dass alle Geräte, insbesondere auch die Ballspieltore, standsicher und gegen Umkippen gesichert sind. Geräte sind bestimmungsgemäß zu benutzen (z. B. beim Bau von…