151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Sportstätten und Geräte
  • 2. Kleidung und Ausrüstung
  • 3. Organisation und Aufsicht
  • 4. Weiterführende Hinweise

Rechtstexte

Sicherheit im Sportunterricht

Sicherheit im Sportunterricht

KMBek vom 8. April 2003 (KWMBl I 2003 S. 202)

Vorbemerkung

Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitli­chen Persönlichkeitsentwicklung der Schüler; als ein­ziges Bewegungsfach im schulischen Fächerkanon bringt das Fach Sport jedoch ein höheres Unfallrisiko mit sich. Dies macht Maßnahmen technischer, organi­satorischer und verhaltensbedingter Art zur Sicher­heit und zum Gesundheitsschutz unverzichtbar. Nur so kann eine langfristige Bindung der Schüler an ge­sundheitsrelevante sportliche Aktivitäten und die Ausbildung von Sicherheitskompetenzen gelingen, die über das sportliche Handeln hinaus für alle Le­bensbereiche hilfreich sind. Für die unterrichtende Lehrkraft gehen damit ganz besondere Anforderun­gen einher: Sie muss mit den Sicherheitsanforderun­gen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. der Sportbereiche vertraut sein und bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Eltern und Schüler sind in geeigneter Weise (z. B. durch Sportelternabende) über sicherheitsrelevante Belange des Sportunterrichts zu informieren.

1. Sportstätten und Geräte

Zur Benutzung vorgesehene Sportstätten, Einrich­tungen und Geräte sind vor Verwendung einer Sicht- bzw. Funktionsprüfung zu unterziehen; da­bei gilt es, spezifische Besonderheiten einzelner Sportarten mit zu bedenken und mögliche Gefah­renquellen durch geeignete Maßnahmen auszu­schalten. Besonders ist darauf zu achten, dass alle Geräte, insbesondere auch die Ballspieltore, stand­sicher und gegen Umkippen gesichert sind. Geräte sind bestimmungsgemäß zu benutzen (z. B. beim Bau von…