151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Gesetzliche Unfallversicherung
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  • 4. Schulleitung
  • 5. Sicherheitsbeauftragte
  • 6. Lehrkräfte
  • 7. Eltern‑ und Schülervertretung
  • 8. Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen privat krankenversicherter Schüler
  • 9. Geltungsbereich
  • 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • Anlage

Rechtstexte

Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung

Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung

KMBek vom 11. Dezember 2002 (KWMBl I 2003 S. 4), ergänzt am 6. Februar 2003 (KWMBl I 2003 S. 82)

Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsmi­nisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird bestimmt:

Sicherheit in der Schule ist eine Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Gemeinsam wirken sie darauf hin,

  • Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu erziehen,
  • einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren und
  • für eine sichere Schulanlage zu sorgen.

1. Gesetzliche Unfallversicherung

1.1

Schüler allgemein bildender und beruflicher Schulen sind gesetzlich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 b) des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert

1.1.1

während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen,