Rechtstexte
Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
KMBek vom 11. Dezember 2002 (KWMBl I 2003 S. 4), ergänzt am 6. Februar 2003 (KWMBl I 2003 S. 82)
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird bestimmt:
Sicherheit in der Schule ist eine Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Gemeinsam wirken sie darauf hin,
- Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu erziehen,
- einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren und
- für eine sichere Schulanlage zu sorgen.