Rechtstexte
Sponsoringrichtlinie
Sponsoringrichtlinie
Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der staatlichen Verwaltung
205-I
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. September 2010 (AllMBl Nr. 10/2010)
1. Anwendungsbereich
1.1
1Diese Richtlinie gilt für Sponsoringleistungen an Behörden, Gerichte und sonstige Einrichtungen des Freistaates Bayern. 2Für Sponsoringleistungen an Landratsämter als Staatsbehörden sowie an Hochschulen und an Einrichtungen im Kunstbereich gilt diese Regelung nicht.
1.2Die Regelungen gelten…