151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Schulhausinterne Erziehungshilfe
  • 2. Jugendsozialarbeit an Schulen
  • 3. Klassen und Interventionsgruppen für schwierige Schüler
  • 4. Mobile Sonderpädagogische Dienste
  • 5. Sonderpädagogische Stütz‑ und Förderklassen an Förderschulen

Rechtstexte

Stärkung von Erziehung und Disziplin, Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule und Ju­gendhilfe

Stärkung von Erziehung und Disziplin, Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule und Ju­gendhilfe

Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 24. Juni 2003

KMS vom 11. Juli 2003 Nr. IV.2-5 S 7313.2-4.69 399

Der Bayerische Ministerrat hat sich in seiner Sitzung vom 24. Juni 2003 eingehend mit den Fra­gen der Stärkung von Erziehung und Disziplin in der Schule und der Verbesserung der Zusam­menarbeit von Schule und Jugendhilfe befasst und dabei hinsichtlich der Sicherung des Bil­dungsanspruchs lernwilliger Schüler weitreichende Beschlüsse gefasst. Er gab zum einen den Auftrag für Gesetzesinitiativen zum Umgang mit extrem verhaltensauffälligen Schülern in der Schule (Ausschluss aus dem Unterricht, Schulausschluss zur Abwehr von Gefahren, Dauer der Schulpflicht, Stärkung der Zusammenarbeit von Schulen, Jugendhilfe, Polizei und Familienge­richten) und zur Betreuung von Schülern, die aus der Schule ausgeschlossen sind (Clearingstel­len für massiv dissoziale und kriminell auffällige Kinder, gemeinnützige Arbeiten während des Schulausschlusses, Jugendhilfe und Fernunterricht, Betreuung von in der Schule nicht mehr tragbaren Schülern). Damit soll den Schulen mehr Handlungsspielraum bei extrem verhal­tensauffälligen Schülern geschaffen werden.

Der Ministerrat betonte vor allem aber auch die Bedeutung präventiven, pädagogischen Han­delns an der Schule und beauftragte das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, – soweit dies im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel möglich ist – eine Reihe von Maßnahmen sofort, also noch im Schuljahr 2003/04, umzusetzen. Im Einzelnen geht es um folgende Hand­lungsfelder:

1. Schulhausinterne Erziehungshilfe

Verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler sind in der Regel mit schul- und sozialpädagogi­schen Maßnahmen zu erreichen. Die Schulhausinterne Erziehungshilfe setzt sich das Ziel, bei diesen Kindern und Jugendlichen eine Verhaltensmodifikation zu bewirken, damit sie dauerhaft an der allgemeinen Schule verbleiben können.

Zur Schulhausinternen Erziehungshilfe liegen an einigen Schulen bereits positive Erfahrungen vor. Geschulte Lehrkräfte geben dabei Hilfestellung für Schüler,…