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- 1. Suchtvorbeugung als Aufgabe der Schule
- 2. Grundsätze und Ziele schulischer Suchtvorbeugung
- 3. Beauftragte/Beauftragter für die Suchtprävention
- 4. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
- 5. Zusammenarbeit mit der Schülermitverantwortung
- 6. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
- 7. Verhalten der Schule bei Rauschgiftfällen
- 8. Lehrerbildung und Lehrerfortbildung
- 9. Rauchen an Schulen
- 10. Inkrafttreten
Rechtstexte
Suchtprävention an den bayerischen Schulen
Suchtprävention an den bayerischen Schulen
KMBek vom 2. September 1991 (KWMBl I S. 303), geändert am 23. Mai 1996 (KWMBl I 1996 S. 214)
1. Suchtvorbeugung als Aufgabe der Schule
1.1
Im Rahmen der ganzheitlichen Erziehung muss sich die Schule mit den Gefahren der Suchtabhängigkeit durch Drogen und Rauschmittel auseinander setzen, denn die auf dem Drogenmarkt durch Angebot und Nachfrage weltweit eingetretene Entwicklung ist besorgniserregend.
Das Angebot an ,,illegalen Drogen“, vor allem Cannabis, Heroin, Cocain, und – damit einhergehend – die Zahl der Abhängigen waren noch nie so groß wie heute. Die Zunahme der Drogendelikte und das Ansteigen der Zahl…