151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Mitglieder der Personalvertretungen, Art. 46 Abs. 5 BayPVG

Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Mitglieder der Personalvertretungen, Art. 46 Abs. 5 BayPVG

KMS vom 2. August 2021 Nr. II.5-M1171.5.2021/57/2

Aus Anlass des erhöhten Schulungsbedarfs nach den regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gebeten, auf die getroffenen Regelungen zur Kostentragung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen hinzuweisen.

Die maßgeblichen Regelungen für den Geschäftsbereich finden sich in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom…