151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Umgang mit dem Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas

Umgang mit dem Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas

KMS vom 30. Mai 2014 Nr. II.1 – 5 O 4002 – 6a.40728

In der jüngsten Vergangenheit kam es vermehrt zu Anfragen, wie mit dem Konsum von E-Produkten, also von elektrischen Zigaretten und elektrischen Shishas (Wasserpfeifen) an den Schulen umzugehen ist. Diese E-Produkte sind batteriebetrieben und funktionieren über das Verdampfen einer Flüssigkeit („Liquid“), die schädliche Stoffe enthalten kann. Aus diesem Grund werden die nachfolgenden Hinweise gegeben.

Das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) verbietet das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Nr. 2 a) GSG.…