151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Unfallgefahren beim Baden von Schülern und die Verantwortung der Schulen

Unfallgefahren beim Baden von Schülern und die Verantwortung der Schulen

KMBek vom 12. März 1953 (BayBSVK S. 1014) i. d. F. vom 5. Mai 1958 (KMBl S. 165)

Alle Lehrkräfte werden auf die mannigfaltigen Möglichkeiten von Unfällen und die sonstigen Gefahren hingewiesen, die beim Baden von Kindern und Jugendlichen – sei es in geschlossenen Schwimmbädern, sei es im Freien – bestehen und die es den Schulen zur Pflicht machen, dass im Unterricht hierauf immer wieder entsprechend eingegangen wird. Die Lehrkräfte müssen sich stets bewusst sein, welche erhöhte Verantwortung auf ihnen ruht, wenn Baden und Schwimmen auf irgendeine Weise in Zusammenhang mit dem Schulbetrieb gebracht wird. Dabei ist insbesondere dafür zu…