151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. „Maskenpflicht“
  • 2. Drei-Stufen-Plan
  • 3. Rahmen-Hygieneplan
  • 4. Distanzunterricht
  • 5. Personaleinsatz

Rechtstexte

Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/2021

Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/2021

KMS vom 1. September 2020 Nr. ZS.4 – BS4352 – 6a. 46 700

Anlage: Distanzunterricht in Bayern – Rahmenkonzept

 

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz im schulischen Alltag muss daher weiterhin im Vordergrund stehen. Hierfür haben wir umfangreiche Vorkehrungen getroffen – angefangen von den Reihentestungen für Lehrkräfte über umfassende Hygienebestimmungen bis hin zu Standards für den Distanzunterricht, falls das Infektionsgeschehen diesen erforderlich macht.

Gleichzeitig müssen wir aber im Blick behalten, dass es die Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Das ist gerade in diesen Zeiten eine ganz wichtige Aufgabe. Schulen sind systemrelevant.

Während der Sommerferien haben wir das Infektionsgeschehen in Bayern weiter genau beobachtet. Gleichzeitig hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern einschlägiger Facharzt-Disziplinen, die am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingerichtet war, die Situation in Bayern vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einer intensiven Bewertung unterzogen. Am gestrigen Montag wurde die Gesamtsituation zum Unterrichtsbeginn zudem mit Vertreterinnen und Vertretern der bayerischen Schulfamilie diskutiert.

In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat die entscheidenden Beschlüsse für den Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/21 getroffen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren darf.

1. „Maskenpflicht“

In den ersten beiden Unterrichtswochen des neuen Schuljahres (d. h. vom 7. September bis einschließlich 18. September 2020) gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle auf dem Schulgelände befindlichen Personen – auch im Unterricht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (einschl. der Schulvorbereitenden Einrichtungen). Ziel ist es, das Infektionsrisiko durch Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer so weit wie möglich zu…