Rechtstexte
Unterrichtsvergütungsverordnung
Unterrichtsvergütungsverordnung
Verordnung über eine Unterrichtsvergütung
Vom 12. Juni 2013 (GVBl S. 431)
2032-2-83-UK
Auf Grund des Art. 79 Satz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, ber. S. 764, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (GVBl S. 301), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
§ 1 Allgemeine Voraussetzungen
(1)
Lehramtsanwärtern wird nach Maßgabe der §§ 5 bis 7 mit den Bezügen für Anwärterinnen und Anwärtern im Sinn des Art. 75 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) eine Unterrichtsvergütung gewährt, wenn sie eigenverantwortlichen Unterricht erteilen und die Unterrichtsstunden vergütungsfähig sind.
(2) …