151 Jahre Maiß-Verlag
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Rechtstexte

Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität

Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität

GemBek vom 3. März 1999 (KMBl I S. 103)

1.

Kriminalität ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Problem. Die Verhinderung und vorbeugende Bekämpfung der Kriminalität ist deshalb Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte und ihrer Institutionen. Dies gilt in besonderem Maße für die präventive Bekämpfung der Jugendkriminalität. Öffentliche Stellen wie Jugendamt, Schule, Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht sind Kraft gesetzlichen Auftrags gehalten, sich der Problematik der Jugendkriminalität generell und im Einzelfall anzunehmen. Vielfache…