151 Jahre Maiß-Verlag
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Rechtstexte

Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status

Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status

KMBek vom 27. Oktober 2008 (KWMBl. 2008 S. 434), zuletzt geändert durch KMBek vom 18. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 448)

Gemäß Art. 82 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen kann das Staatsministerium zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung einer Schule den Status ei­ner MODUS-Schule zuerkennen, wenn ihre Eignung hierfür nach einer externen Evaluation festgestellt worden ist. Das Bayerische Staatsministerium für Un­terricht und Kultus legt hierzu Folgendes fest:

1.   Zuerkennung des MODUS-Status

1.1 Das Evaluationsteam führt die externe Evaluation mit den dafür vorgesehenen Instrumenten und Methoden durch und fasst die Ergebnisse im Abschlussbericht über die externe Evaluation zusammen. Zusätzlich überträgt das Evaluationsteam die in den Anforderungen erzielten Ergebnisse in den MODUS-Bogen (Anlage 1) und stellt fest, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine MODUS-Empfehlung erfüllt sind. Kriterien für die MODUS-Empfehlung sind das Erreichen einer im MODUS-Bogen festgesetzten Mindestpunktzahl pro Modul sowie…