151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht

Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht

GemBek vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I 2001 S. 341), zuletzt geändert am 19. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 628)

2032.3-K

Für den an staatlichen Unterrichtseinrichtungen im Bereich der Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Landwirtschaft und Forsten geleisteten nebenamtlichen Unterricht gelten ab 1. Dezember 2022 folgende Vergütungssätze. Die jeweils aktuellen Vergütungssätze entsprechen den in Art. 98 des Bayerischen Besoldungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 9 festgelegten Mehrarbeitsvergütungssätzen:

1.

Die Vergütung je Einzelstunde beträgt für Lehrkräfte

  1. mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an beruflichen Schulen und für Lehrkräfte mit einer entsprechenden Ausbildung: € 36,69
  2. mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik und für Lehrkräfte mit einer entsprechenden Ausbildung: € 31,37
  3. mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Mittelschulen und für Lehrkräfte mit einer entsprechenden Ausbildung: € 26,48
  4. mit einem…