151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Vorsorgliche Maßnahmen
  • 2. Verhalten im Gefahrenfall
  • 3. Alarmproben
  • 4. Sonstiges

Rechtstexte

Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren

Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren

GemBek vom 30. Dezember 1992 (KWMBl I 1993 S. 88)

Die Sicherheit der Schüler in den Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren erfordert eine Reihe vorbeugender Maßnahmen und Verfahrensvorschriften, durch die eine sofortige Alarmierung innerhalb der Schule, die Schadensmeldung, die ersten Hilfeleistungen und die schnelle Räumung der Schulen sichergestellt  werden.

1. Vorsorgliche Maßnahmen

1.1

Das Alarmsignal der Schule (Hausalarm) muss sich unmissverständlich von anderen Signalen unterscheiden und im gesamten Schulgebäude hörbar sein. Es muss dem Schulpersonal und den Schülern bekannt sein. Das Alarmsignal muss so lange ertönen, bis alle Schüler in Sicherheit sind.

1.2

Feuerwe…