151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Vermeidung fremdsprachlicher Begriffe

Vermeidung fremdsprachlicher Begriffe

KMBek vom 14. Januar 2005 (KWMBl I 2005 S. 80)

Der Bayerische Landtag hat am 20. Juni 2004 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit Blick auf die sprachliche Ausgewogenheit und allgemeine Verständlichkeit auch von schwierigen Sachverhalten bei allen staatlichen Verlautbarungen, Vorschriften und Schreiben an Bürger den Gebrauch von fremdsprachlichen Begriffen auf ein Mindestmaß zu beschränken.“

Um Beachtung wird gebeten. Darüber hinaus wird auf die weiterhin gültige Bekanntmachung des Staatsministeriums zur Pflege der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer vom 5. August 1988 (KWMBl I S. 380) hingewiesen.