Rechtstexte
Verordnung über die Berufsbezeichnungen der nicht verbeamteten Lehrkräfte
Verordnung über die Berufsbezeichnungen der nicht verbeamteten Lehrkräfte
(Lehrerberufsbezeichnungsverordnung – LBerBezV)
Vom 13. Oktober 2011 (GVBl S. 537)
2237-3-K
Auf Grund von Art. 59 Abs. 4, Art. 97 Abs. 2 und Art. 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2011 (GVBl S. 313), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§ 1
(1)
Für die Dauer ihrer Tätigkeit an der jeweiligen Schule kann folgenden Lehrkräften auf Antrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen das Recht eingeräumt werden, Berufsbezeichnungen zu führen:
- Lehrkräfte, die unbefristet im Beschäftigungsverhältnis an öffentlichen Schulen im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) tätig sind, und
- Lehrkräfte, die hauptberuflich an Ersatzschulen, die nicht nur vorläufig staatlich genehmigt sind (Art. 98 Abs. 1…