Rechtstexte
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) – Auszug –
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) – Auszug –
Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG
vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 633), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 255)
– Auszug –
1. Abschnitt: Bildungs- und Erziehungsziele
§ 1 Allgemeine Grundsätze für die individuelle Bildungsbegleitung
(1)
1Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit. 2Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat die Aufgabe, durch ein anregendes Lernumfeld und durch Lernangebote dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder anhand der Bildungs- und Erziehungsziele Basiskompetenzen entwickeln. 3Leitziel der pädagogischen Bemühungen ist im Sinn der Verfassung der beziehungsfähige, wertorientierte, hilfsbereite, schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten und den…