151 Jahre Maiß-Verlag
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  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Zuständigkeiten
  • § 3 Teilnahme
  • § 4 Umfang und Inhalt
  • § 5 Prüfung und Teilnahmebescheinigung
  • § 6 Durchführung und Abschluss des Verfahrens
  • § 7 Wiederholungsmöglichkeiten
  • § 8 Rücktritt und Versäumnis, Verhinderung
  • § 9 Nachteilsausgleich
  • § 10 Verweis auf Regelungen der Allgemeinen Prüfungsordnung
  • § 11 Beginn der modularen Qualifizierung; Übergangsvorschrift
  • § 12 Inkrafttreten

Rechtstexte

Verordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung

Verordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung

Modulare Qualifizierungsverordnung

VO vom 14. Oktober 2011 (GVBl S. 538), geändert am 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, 303)

2038-5-1-1-I

Auf Grund des Art. 67 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F) erlassen die Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, für Unterricht und Kultus, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Bayerischen Landespersonalausschusses folgende Verordnung:

§ 1 Geltungsbereich

1Diese Verordnung regelt die Durchführung der modularen Qualifizierung für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern, der bayerischen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Aufsicht unterstehen. 2Sie gilt nicht für

  1. Beamtinnen und Beamte des Staatsministeriums der Justiz, seines Geschäftsbereichs und der der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums der Justiz unterfallenden Körperschaften,…