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  • Allgemeinverfügung

Rechtstexte

Vollzug der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) – Zulassung von Wechselunterricht an Schulen

Vollzug der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) – Zulassung von Wechselunterricht an Schulen

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege vom 29. Januar 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 80)

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 Satz 5 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) folgende

Allgemeinverfügung

1. Bis einschließlich 12. Februar 2021 gilt:

1.1 1Ab Montag, 1. Februar 2021, findet

  • für Schülerinnen und Schüler, die 2021 die Abiturprüfungen bzw. Fachabiturprüfungen ablegen, d. h. am Gymnasium die Jahrgangsstufe Q12, an den Abendgymnasien und Kollegs die Jahrgangsstufe III, an den Beruflichen Oberschulen (FOSBOS) und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung die Jahrgangsstufen 12 und 13 und
  • für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen (einschließlich der entsprechenden