151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Änderung der Regelungen für die Notfallbetreuung

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Änderung der Regelungen für die Notfallbetreuung

KMS vom 23. März 2020 Nr. II.1-BS4363.0/103/3 

Anlage: Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)

Die sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus stellt vor allem die im Gesundheitswesen Tätigen vor sehr große Herausforderungen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher entschieden, dass in den Notbetreuungsangeboten an Schulen und Kitas auch Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn bei zwei Erziehungsberechtigten nur eine bzw. einer im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes…