151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Welche Schulen fangen in welchem Umfang an?
  • 2. Schutzmaßnahmen bei Gestaltung des Unterrichts sowie der Pausen
  • 3. Beschulung von Schülerinnen und Schülern Umgang mit Verdachtsfällen, chronisch Kranken, Schwangeren
  • 4. Lernen zuhause
  • 5. Schülerfahrten bzw. sonstige Schulveranstaltungen
  • 6. Schülerbeförderung
  • 7. Hygienehinweise zur Schulhausreinigung
  • 8. Notfallbetreuung
  • 9. Staatliche Lehrerfortbildung
  • 10. Schulberatung/Schulpsychologen
  • 11. Meldeportal

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – COVID-19; hier: sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebes [KMS vom 21. April 2020]

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – COVID-19; hier: sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebes [KMS vom 21. April 2020]

KMS vom 21. April 2020 Nr. II.1-BS4363.0/130/1

Anlage:
Hygieneplan (Anlage 1)
KMS an die Schulaufwandsträger (Anlage 2)

Ich darf an das Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Piazolo vom 16.04.2020 anknüpfen und mich mit weiteren Details zur sukzessiven Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 27.04.2020 an Sie wenden.

Die Staatsregierung hat in Abwägung aller Pros und Contras und einer Risikoabschätzung die Entscheidung getroffen, das öffentliche Leben sukzessive wieder aufzunehmen. Dazu zählt auch, dass der Schulbetrieb in geringem Umfang – unter strengen Vorsichtsmaßnahmen – teilweise wieder aufgenommen werden kann. Die an uns gestellten Herausforderungen werden damit nicht geringer, sind aber zu bewältigen.

Hierzu nun folgende generellen Informationen zur Ausgestaltung des sukzessiven Unterrichtsbetriebs, die soweit erforderlich mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgestimmt sind:

1. Welche Schulen fangen in welchem Umfang an?

Wie bereits bekannt, soll der Schulbetrieb ab 27. April 2020 beginnend mit den Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Der Unterricht beginnt im Einzelnen:

  • an Mittelschulen und den entsprechenden Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten, in den Jahrgangsstufen 9 (soweit für eine Prüfung angemeldet) bzw. 10,
  • an den Sonderpädagogischen Förderzentren in den…