151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Rahmenbedingungen für die Durchführung von Zeugnisverleihungen bzw. Abschlussfeiern
  • 2. Durchführung von Schülerfahrten u.a.
  • 3. Verlängerung der Frist für die Meldung von Erstattungsbeträgen für Stornokosten
  • 4. Aktualisierung des Hygieneplans in Bezug auf Musik und Sport
  • 5. Maskengebot
  • 6. Lehrereinsatzplanung
  • 7. Testungen
  • 8. Schulische Ganztagsangebote, Mittagsbetreuung und Notbetreuung

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – COVID-19; hier: Veranstaltungen zur Zeugnisverleihung, Durchführung von Schülerfahrten, verlängerte Meldefrist für Stornokosten, Aktualisierung Hygieneplan, Personaleinsatz, Testungen, Schulische ...

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – COVID-19; hier: Veranstaltungen zur Zeugnisverleihung, Durchführung von Schülerfahrten, verlängerte Meldefrist für Stornokosten, Aktualisierung Hygieneplan, Personaleinsatz, Testungen, Schulische ...

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – COVID-19; hier: Veranstaltungen zur Zeugnisverleihung, Durchführung von Schülerfahrten, verlängerte Meldefrist für Stornokosten, Aktualisierung Hygieneplan, Personaleinsatz, Testungen, Schulische Ganztagsangebote, Mittagsbetreuung und Notbetreuung

KMS vom 9. Juli 2020 Nr. II.1-BS4363.0/183/1

Anlage: Aktualisierter Hygieneplan (Stand 09.07.2020)

Für die letzten Wochen des laufenden Schuljahres 2019/2020 sowie für das nächste Schuljahr 2020/2021 möchten wir Ihnen – soweit es die nach wie vor volatile Sachlage zulässt – einige wichtige, schulartübergreifend geltende Hinweise geben:

Wir bitten um Verständnis, dass hiermit sicherlich nicht alle Fragen vollumfänglich geklärt werden können, versichern Ihnen jedoch, dass neue Erkenntnisse umgehend kommuniziert werden. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die jeweiligen Schulaufsichtsbehörden zur Verfügung.

Im Einzelnen:

1. Rahmenbedingungen für die Durchführung von Zeugnisverleihungen bzw. Abschlussfeiern

Hinsichtlich der Veranstaltungen zur Zeugnisverleihung bzw. von Schulabschlussfeiern können wir Ihnen nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Folgendes mitteilen:

Eine gemeinsame reine Zeugnisverleihung für die Abschlussjahrgänge (ohne Rahmenprogramm, s. unten) ist möglich, wenn die Hygienebedingungen eingehalten sind (vgl. KMS vom 19.06.2020 Nr. II.1-BS4363.0/157/7). Dies bedeutet im…