151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier: Maßnahmen zum Schutz der schwangeren und stillenden Beschäftigten anlässlich der Corona-Pandemie [KMS vom 17. April 2020]

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier: Maßnahmen zum Schutz der schwangeren und stillenden Beschäftigten anlässlich der Corona-Pandemie [KMS vom 17. April 2020]

KMS vom 17. April 2020 Nr. II.5-M1100/63/26

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf Basis des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 27.03.2020 (Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19) für die Beschäftigten seines Geschäftsbereichs auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG i.V.m. § 19 UrlMV vor dem Hintergrund der durch die Bayerische Staatsregierung verhängten Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie folgende Allgemeinverfügung:

Allgemeinverfügung:

 

1.  Aufgrund der bayernweit verhängten Ausgangsbeschränkungen gilt:

1.1.  Für alle schwangeren Beschäftigten (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen) des gesamten Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wird ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit in der Schule bzw. Behörde ausgesprochen.

1.2.  Schwangere, die über einen Tele- bzw. Homeoffice-Arbeitsplatz verfügen, sind weiterhin zur Dienstleistung verpflichtet. Entsprechendes gilt für Lehrerinnen für die Wahrnehmung…