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Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie [GMBek vom 13. März 2020]

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie [GMBek vom 13. März 2020]

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13. März 2020, Az. G51-G8000-2020/122-65 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende Allgemeinverfügung: 

Allgemeinverfügung:

1.  Bis einschließlich 19. April 2020 gilt: 

1.1  An allen Schulen Bayerns entfallen der Unterricht und die sonstigen Schulveranstaltungen. 

1.2  An allen schulvorbereitenden Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten entfallen die regulären Betreuungsangebote. 

1.3  Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern ist der Lehr- und Studienbetrieb eingestellt. 

1.4  Schülerinnen und Schüler, Kinder und Studierende…