151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • Allgemeinverfügung
  • Begründung

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten [GMBek vom 8. Mai 2020]

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten [GMBek vom 8. Mai 2020]

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 8. Mai 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-294

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende

Allgemeinverfügung

1.  Es wird Folgendes angeordnet:

1.1.  An allen schulvorbereitenden Einrichtungen und Schulen im Sinne des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) in Bayern entfallen der Unterricht vor Ort und sonstige Schulveranstaltungen.

1.2.  An allen Heilpädagogischen Tagesstätten, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erbringen und die in den Anwendungsbereich der staatlichen…