Rechtstexte
Vorgehen bei Gefährdung der Dienstfähigkeit oder des Arbeitsverhältnisses
Vorgehen bei Gefährdung der Dienstfähigkeit oder des Arbeitsverhältnisses
Vorrang der Prävention vor Prüfung der Dienstfähigkeit
KMS vom 20. Januar 2015 Nr. II.5-BP4010-6b.151906
Präventionsmaßnahmen sind immer dann zu ergreifen, wenn z.B. die Besorgnis besteht, eine Lehrkraft oder eine sonstige Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter könnte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft dienst- bzw. arbeitsfähig bleiben. Dabei kommt der Prävention immer Vorrang vor Prüfung der Dienstfähigkeit zu. Für das konkrete Vorgehen in diesen Fällen wird auf Folgendes hingewiesen:
a) Allgemeine Grundsätze
In Abschnitt 8 Ziff. 1.1 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) wird festgelegt:
„1.1 Vorrang von Präventionsmaßnahmen
1.1.1 Als Präventionsmaßnahmen kommen in Betracht:
- Mitarbeitergespräche,
- Motivationsmaßnahmen,
- medizinisch notwendige Kurmaßnahmen,
- Anti-Stressprogramme,
- psychologische Hilfestellungen,
- Umschulungen, Fortbildungen, Weiterbildungen,
- Umsetzungen in gleichwertige Tätigkeiten als personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument,
- konsequente Anwendung der §…