151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Rechtsverbindliche Belehrungen
  • 2. Lehrplanimmanente Empfehlungen von Belehrungen
  • 3. Konkreter Anlass und situative Gegebenheit vor Ort

Rechtstexte

Vorgeschriebene regelmäßige Belehrungen vor Gefahren

Vorgeschriebene regelmäßige Belehrungen vor Gefahren

KMS vom 21. September 2010 Nr. IV.1 - 5 S 7361 - 4.47098

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist nachfolgend auf den Status der vorgeschriebenen regelmäßigen Belehrungen vor Gefahren an den bayerischen Grundschulen hin:

1. Rechtsverbindliche Belehrungen

Folgende Belehrungen vor Gefahren sind rechtsverbindlich und müssen weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler jährlich durchgeführt und mit Datum und Unterschrift bestätigt werden:

  • Belehrung der Schülerinnen und Schüler über das Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren: insbesondere anlässlich der zweimal im Jahr stattfindenden Alarmproben (GemBek vom 30.12.1992, KWMBl I 1993, S. 88)
  • Belehrung über die Unfallgefahren beim Baden und die Verantwortung der Schulen…