Rechtstexte
Vorgeschriebene regelmäßige Belehrungen vor Gefahren
Vorgeschriebene regelmäßige Belehrungen vor Gefahren
KMS vom 21. September 2010 Nr. IV.1 - 5 S 7361 - 4.47098
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist nachfolgend auf den Status der vorgeschriebenen regelmäßigen Belehrungen vor Gefahren an den bayerischen Grundschulen hin:
1. Rechtsverbindliche Belehrungen
Folgende Belehrungen vor Gefahren sind rechtsverbindlich und müssen weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler jährlich durchgeführt und mit Datum und Unterschrift bestätigt werden:
- Belehrung der Schülerinnen und Schüler über das Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren: insbesondere anlässlich der zweimal im Jahr stattfindenden Alarmproben (GemBek vom 30.12.1992, KWMBl I 1993, S. 88)
- Belehrung über die Unfallgefahren beim Baden und die Verantwortung der Schulen…