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Rechtstexte
Vorläufige Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer staatlichen Realschule für Knaben
Vorläufige Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer staatlichen Realschule für Knaben
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.08.2020 – RN 3 E 20.1206 (RN3E201206)
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