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Rechtstexte

2019-08-26, VG München: Vorläufige Zulassung zur nächsthöheren Jahrgangsstufe auf dem Gymnasium

2019-08-26, VG München: Vorläufige Zulassung zur nächsthöheren Jahrgangsstufe auf dem Gymnasium

VG München, Entscheidung vom 26.08.2019 – M 3 E 19.4112

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Entscheidung

I. Die Antragsgegnerin wird dazu verpflichtet, den Antragsteller vorläufig - bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache - in die nächsthöhere Jahrgangsstufe im Schuljahr 2019/2020 vorrücken zu lassen.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.