151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • 1. Präsenz- und Distanzunterricht (vgl. RHP 2.2)
  • 2. Lüften (vgl. RHP 4.3.2)
  • 3. Klarsichtmasken als Mund-Nasen-Bedeckung (vgl. RHP 6.3)
  • 4. Änderung beim Umgang mit akuten Krankheitssymptomen (vgl. RHP 14.1, Merkblatt)
  • 5. Quarantäneanordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörden (vgl. RHP 14.2.1)
  • 6. Umgang mit „Maskengegnern“ (vgl. RHP 6.6)
  • 7. Mehrtägige Schülerfahrten (vgl. RHP 15.2)

Rechtstexte

Weitere Anpassung des Rahmen-Hygieneplans Schule

Weitere Anpassung des Rahmen-Hygieneplans Schule

KMS vom 11. Dezember 2020 Nr. ZS.4-BS4363.0/309

Anlagen:

 

Die Pandemiesituation in Bayern bewegt sich derzeit leider weiterhin auf einem hohen Niveau. Herr Staatsminister hat Sie daher unlängst über die wichtigsten Änderungen als Folge der Beschlüsse der Staatsregierung vom 6. Dezember 2020 informiert.
Auf der Basis der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV), die seit 9. Dezember gilt, wurde der Rahmen-Hygieneplan Schule (RHP) nun angepasst.
Sie finden ihn – ebenso wie weitere aktualisierte Dokumente – in der Anlage zu diesem Schreiben sowie auf der Homepage des Staatsministeriums. Die wesentlichen Änderungen sind nachstehend für Sie zusammengefasst.

 

1. Präsenz- und Distanzunterricht (vgl. RHP 2.2)

Hierzu darf ich auf die Erläuterungen im Schreiben ZS.4-BS4363.0/295 „Verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz an den bayerischen Schulen ab 9. Dezember 2020“ vom 8. Dezember 2020 verweisen.