- 1. Präsenz- und Distanzunterricht (vgl. RHP 2.2)
- 2. Lüften (vgl. RHP 4.3.2)
- 3. Klarsichtmasken als Mund-Nasen-Bedeckung (vgl. RHP 6.3)
- 4. Änderung beim Umgang mit akuten Krankheitssymptomen (vgl. RHP 14.1, Merkblatt)
- 5. Quarantäneanordnungen durch die Kreisverwaltungsbehörden (vgl. RHP 14.2.1)
- 6. Umgang mit „Maskengegnern“ (vgl. RHP 6.6)
- 7. Mehrtägige Schülerfahrten (vgl. RHP 15.2)
Rechtstexte
Weitere Anpassung des Rahmen-Hygieneplans Schule
Weitere Anpassung des Rahmen-Hygieneplans Schule
KMS vom 11. Dezember 2020 Nr. ZS.4-BS4363.0/309
Anlagen:
- Rahmen-Hygieneplan in der Fassung vom 11.12.2020
- Kurzfassung zum Rahmen-Hygieneplan (Stand 11.12.2020)
- Elterninformation und Merkblatt „Umgang mit Krankheitssymptomen“ (Stand 11.12.2020)
- Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit
Die Pandemiesituation in Bayern bewegt sich derzeit leider weiterhin auf einem hohen Niveau. Herr Staatsminister hat Sie daher unlängst über die wichtigsten Änderungen als Folge der Beschlüsse der Staatsregierung vom 6. Dezember 2020 informiert.
Auf der Basis der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV), die seit 9. Dezember gilt, wurde der Rahmen-Hygieneplan Schule (RHP) nun angepasst.
Sie finden ihn – ebenso wie weitere aktualisierte Dokumente – in der Anlage zu diesem Schreiben sowie auf der Homepage des Staatsministeriums. Die wesentlichen Änderungen sind nachstehend für Sie zusammengefasst.