151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens

Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens

KMS vom 18. Juli 2019 Nr. IV.7-BS4302.0/37/3

Das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten wird zum Schuljahr 2019/2020 weiter optimiert. Die Neuerungen sollen den von Eltern artikulierten frühzeitigen Informationsbedürfnissen in noch höherem Maße entgegenkommen und die Schülerinnen und Schüler bei einem möglichst gleitenden Übergang noch intensiver unterstützen. Über die Neuerungen, die erstmals im Schuljahr 2019/2020 umgesetzt werden sollen, möchte ich Sie nachfolgend informieren:

1.   Die Informationsveranstaltung an den Grundschulen über das bayerische Schulsystem wird von der Jahrgangsstufe 3 in das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 vorverlegt. Bei Interesse sollen auch Eltern der Jahrgangsstufe 1 und 3 in geeigneter Weise über eine mögliche Teilnahme informiert werden.

2.   Die bisher jeweils kurz vor Weihnachten stattfindende Informationsveranstaltung mit Vorstellung der einzelnen Schularten in Jahrgangsstufe 4 soll in dieser Jahrgangsstufe verbleiben, jedoch verbindlich bereits im September bzw. in der ersten Oktoberhälfte