151 Jahre Maiß-Verlag
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Rechtstexte

Zusammenarbeit zwischen Schulen und Erziehungsberatungsstellen in Bayern

Zusammenarbeit zwischen Schulen und Erziehungsberatungsstellen in Bayern

GemBek vom 18. Juli 1989 (KWMBl I S. 162)

BayRS 2162-K

In übereinstimmenden Beschlüssen vom 1. September 1981 und vom 4. Dezember 1981 haben die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder und die Jugendministerkonferenz eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe insbesondere auf den Gebieten der Schulberatung und der Erziehungsberatung angeregt. Zur Weiterentwicklung der dazu in der Praxis bereits vorhandenen Ansätze werden folgende Feststellungen getroffen und Empfehlungen gegeben:

A. Allgemeines

1.

Schule und Jugendhilfe treffen sich – bei aller Unterschiedlichkeit der Aufgaben und Gestaltungsformen – in dem gemeinsamen Ziel, die Erziehung der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung des elterlichen Erziehungsrechts zu fördern und ihnen zu helfen, sich ihren Fähigkeiten und Begabungen entsprechend zu entwickeln. Von daher ergeben sich verschiedene Berührungspunkte und Möglichkeiten gegenseitiger Unterstützung. Vor allem bei der Beratung von Eltern und Schülern in Erziehungsfragen ist eine…