151 Jahre Maiß-Verlag
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  • § 1 Ernennungsbehörden
  • § 2 Weitere Zuständigkeiten nach dem Bayerischen Beamtengesetz
  • § 3 Zuständigkeiten nach dem Leistungslaufbahngesetz
  • § 4 Sonstige beamtenrechtliche Zuständigkeiten
  • § 5 Leistungsbezüge, Anerkennung förderlicher Zeiten
  • § 6 Entscheidung über die Gewährung der Jubiläumszuwendung
  • § 7 Kürzung und Rückforderung der Anwärterbezüge, Ausbildungskostenerstattung
  • § 8 Dienstreisen, Umzugskosten
  • § 9 Inkrafttreten

Rechtstexte

Zuständigkeitsverordnung-KM

Zuständigkeitsverordnung-KM

Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
(StMUK-Zuständigkeitsverordnung – ZustV-KM)

2030–3–4–1–K/WK

vom 4. September 2002 (GVBl. S. 424), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. März 2023 (GVBl. 159)

§ 1 Ernennungsbehörden

(1)

Ernennungsbehörden sind

  1. die Regierungen für die Beamten
    1. an Grund- und Mittelschulen,
    2. an Schulen besonderer Art, ausgenommen Beamte an Realschul- und Gym-nasialzügen,
    3. an Förderschulen und Schulen für Kranke,
    4. an staatlichen beruflichen Schulen, ausgenommen Schulleiterinnen und Schulleiter, ständige Vertreter und weitere ständige Vertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie Beamte an Beruflichen Oberschulen und am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen…