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2011-11-30, BVerwG: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens

2011-11-30, BVerwG: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens

BVerwG, Urteil vom 30. November 2011 – 6 C 20.10

Leitsatz: Die Glaubensfreiheit des Schülers aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG berechtigt ihn grundsätzlich, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten. Diese Berechtigung findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens.

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Urteil

BVerwG 6 C 20.10

OVG Berlin-Brandenburg - 27.05.2010 - AZ: OVG 3 B 29.09

VG Berlin - 29.09.2009 - AZ: VG 3 A 984.07 

In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2011
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge, Dr. Graulich, Dr. Langer und Dr. Möller
für Recht erkannt:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom…