Rechtstexte
A1-Bescheinigung bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU-/EWR-Ausland sowie der Schweiz; Abschaltung des Portals "SV.net" zum 29.02.2024
A1-Bescheinigung bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU-/EWR-Ausland sowie der Schweiz; Abschaltung des Portals "SV.net" zum 29.02.2024
KMS vom 26. Februar 2024 Nr. II.5-M1410/18/81
Die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts sehen vor, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen (Art. 11 Abs. 3 Buchst. b) EG-Verordnung 883/2004). Zum Nachweis dafür dient die „Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit“ (sog. A1-Bescheinigung). Diese ist seit 01.01.2021 nur mehr elektronisch über das Portal „SV.net“ zu beantragen.
Wie dem…