151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Änderung im Umsatzsteuerrecht; Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG); hier: Auswirkungen auf an der Schule erzielte Umsätze

Änderung im Umsatzsteuerrecht; Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG); hier: Auswirkungen auf an der Schule erzielte Umsätze

KMS vom 9. Dezember 2022 Nr. II.1 – BS4305.17/34

Anlage:

Hinweise zu Auswirkungen auf an der Schule erzielte Umsätze

Anlagen zur Anlage:

  1. Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom Januar 2021 (Az. S 7107.2.1-37/11 St33)
  2. Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern vom November 2022 – „Umsatzbesteuerung von in Schulen erbrachten Leistungen unter Geltung des § 2b UStG“

 

Aus aktuellem Anlass müssen wir uns mit folgendem steuerrechtlichen Thema an Sie wenden:

Bislang sind Einnahmen juristischer Personen des öffentlichen Rechts nur umsatzsteuerrelevant, wenn diese im Rahmen eines sog. „Betriebs gewerblicher Art“ erzielt werden. Soweit der Freistaat Bayern bzw. Kommunen in ihrer Funktion als Schulträger bzw. Schulaufwandsträger tätig sind, war dies bisher zumeist nicht gegeben. Die europarechtliche gebotene Neuregelung des § 2b UStG, die an sich zum 01.01.2023 bundesweit verbindlich anzuwenden ist, greift deutlich weiter…